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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerolsbacher Str. 3, 85305 Jetzendorf

Telefon: +49 (0)8250 997 7678

E-Mail: info@capi-consultingservices.de

 

§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen

1.1 In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unsere Gesellschaft CAPI Consulting & Services GmbH, die der jeweilige Vertragspartner des Kunden ist, mit dem Begriff “Vermittler“ bezeichnet. Der Vertragspartner des Vermittlers ist (auch im Folgenden) der “Kunde“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der “Vertrag“. Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.

1.2 Gegenstand der vertraglichen Pflichten des Vermittlers ist die “Leistung“. “Kandidaten“ sind Personen, die der Vermittler dem Kunden für die bei diesem zu besetzende Position vorschlägt.

1.3 “Sonstiges Beschäftigungsverhältnis“ ist ein Rechtsverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, aufgrund dessen aber der Kandidat für den Kunden Dienst- oder Werkleistungen erbringt (Freelancing, etc.).

1.4 “Verbundene Unternehmen“ sind sämtliche Unternehmen, an denen der Kunde direkt oder mittelbar gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, auch wenn diese die Voraussetzungen der §§ 15ff AktG nicht erfüllen.

1.5 “Partner“ sind Gesellschaften oder Personen, die mit dem Vermittler zusammenarbeiten.

1.6 “Bruttojahresgehalt“ oder “ Zieleinkommen“ sind alle (auch anteiligen) geld- und geldwerten Leistungen, die der Kandidat für die ersten 12 Monate seines Arbeits- und/oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses erhält und/oder beanspruchen kann.

 

§ 2 Geltung der Bedingungen

2.1 Die Leistungen und Angebote des Vermittlers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vermittler und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Anlagen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

2.3 Die Leistungen des Vermittlers werden grundsätzlich selbst durchgeführt. Sollte der Vermittler im Ausnahmefall einen selbstständigen Berater mit der ganzen oder teilweisen Abwicklung eines geschlossenen Vertrages beauftragen, erklärt sich der Auftragnehmer mit diesem Berater einverstanden.

Leistungen: Umfang und Form der Leistungen werden anhand des individuellen Sachverhaltes festgelegt und schriftlich vereinbart.

 

§ 3 Allgemeines zum Vertragsverhältnis

3.1 Angebote des Vermittlers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden sind für den Vermittler nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den Vermittler bestätigt wurden oder der Vermittler die Leistung erbracht hat. Ein bestätigter Auftrag kann durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung und unter Berücksichtigung der vom Vermittler eventuell auferlegten Bedingungen geändert werden. Das gilt entsprechend für die Modifikation dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2 Der Vermittler verpflichtet sich, im Rahmen seiner Dienstleistung alle ihm zur Verfügung stehenden Fachkenntnisse und Erfahrungen einzusetzen und höchste Vertraulichkeit zu bewahren.

3.3 Der Vermittler recherchiert auftrags- oder projektbezogen für den Kunden. Der Vermittler erbringt seine Leistungen gegenüber dem Kunden entweder selbst oder durch seine Partner. Der Vermittler stellt dem Auftraggeber das Profil des geeigneten Kandidaten zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Vorstellung des Kandidaten.

3.4 Der Kunde wird dem Vermittler alle für die Durchführung dieses Vertrags und der in seinem Rahmen geschlossenen Einzelverträge erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Leistungserbringung des Vermittlers bekannt werden. Wird die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten unmöglich, insbesondere weil die zu besetzende Position aus betriebsbedingten Gründen wegfällt, wird der Kunde den Vermittler hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.

3.5 Kommt zwischen dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande, so wird der Kunde den Vermittler hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Er wird dem Vermittler über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung Auskunft erteilen.

3.6 Der Vermittler behält sich an allen Unterlagen von und über Kandidaten, die er dem Kunden zur Verfügung stellt, sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermittlers ist der Kunde berechtigt weder die Unterlagen selbst noch deren Inhalt, Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen des Vermittlers ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig an den Vermittler herauszugeben, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsablauf nicht mehr benötigt werden oder wenn eine Auftragserteilung durch den Kunden endgültig unterbleibt. Gegen den Anspruch des Vermittlers auf Herausgabe der Unterlagen kann der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

3.7 Sämtliche Rechte und Pflichten des Vermittlers aus diesem Vertrag gelten entsprechend auch im Verhältnis des Partners zum Kunden.

3.8 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermittlers darf der Kunde die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Vermittler bestehenden Vertrag nicht an Dritte übertragen.

§ 4 Mitwirkungspflichten

4.1. Der Kunde ist verpflichtet seinen Auftrag detailliert und verständlich zu beschreiben und ist hieran gebunden. Angeforderte Daten, Unterlagen oder Informationen sind jederzeit termingerecht, vollständig und umfassend zur Verfügung zu stellen. Aktuelle Veränderungen sind sofort mitzuteilen.

 

§ 5 Rechnungsstellung

5.1 Kommt ein Arbeits-/Dienstvertrag zwischen einem von dem Vermittler vermittelten Kandidaten und dem Kunden sowie einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen zustande, werden für diesen die durch den Vermittler erbrachte Leistungen in Form eines Vermittlungshonorars berechnet. Das Vermittlungshonorar umfasst folgende Leistungen des Vermittlers:

  • Gestaltung der Werbemittel und -Prozesse

  • Sichtung der Bewerbungsunterlagen der Kandidaten

  • Vorauswahl geeigneter Kandidaten durch Screening und Bewerbungsgespräche

  • Vorstellung der Kandidaten an den Kunden durch aussagefähige Exposés

  • Vorstellung der Kandidaten und (auf Wunsch) Teilnahme an Vorstellungsgesprächen

5.2 Für die wunschgemäße Teilnahme des Vermittlers an der Kandidatenvorstellung werden Reisekosten nach gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

5.3 Für eine Absage der vorgestellten, aber nicht berücksichtigten Kandidaten wird vom Vermittler kein Vermittlungshonorar berechnet. Ein Vermittlungsauftrag wird gesondert und einzelvertraglich berechnet.

5.4 Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettopreise. Die am Tag der Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Rechnungen sind ohne Abzug von Skonto sofort nach Eingang zu zahlen.

5.5 Die Rechnungsstellung der Leistungen des Vermittlers erfolgt ausschließlich über die CAPI Consulting & Services GmbH. Nur die CAPI Consulting & Services GmbH ist berechtigt, für den Vermittler Abrechnungen nach Rechnungsstellung mit dem Kunden durchzuführen und ist inkassoberechtigt.

5.6 Zahlungen können nur mit schuldbefreiender Wirkung an die CAPI Consulting & Services GmbH bezahlt werden. Die CAPI Consulting & Services GmbH ist auch berechtigt, die Forderungen des Vermittlers aus diesem Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen und gerichtlich im Wege der gewillkürten Prozesstandschaft geltend zu machen.

 

§ 6 Währung, Honorar in Sonderfällen

6.1 Wenn und so weit nicht abweichend im Vertrag geregelt, sind sämtliche Preisangaben des Vermittlers in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Landeswährung (derzeit Euro).

6.2 Der Anspruch auf das Vermittlungshonorar gemäß § 5 entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem dem Kunden personenbezogene Daten des Kandidaten durch namentliche Benennung durch den Vermittler bekannt wurden, direkt oder indirekt einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

7.1 Sämtliche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Andere Regelungen bedürfen der Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung. Zahlungen durch andere Personen als den Zahlungspflichtigen befreien diesen nicht von seinen Verpflichtungen. Es gilt § 286 Abs.3 BGB.

7.2 Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung des Kunden kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Vermittlers an.

 

§ 8 Haftung

8.1 Alle Dienstleistungen werden auf Basis der Grundsätze des Vermittlers bestmöglich erfüllt. Eine Erfolgsgarantie gemäß dem Auftrag kann nicht übernommen werden.

8.2 Der Vermittler haftet nicht für Schäden, die vom Kandidaten beim Kunden verursacht wurden. Ebenso haftet er nicht für Beratungen, Dienstleistungen, Trainings etc., die durch selbstständige Partner erbracht werden.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Partner des Vermittlers nicht direkt anzusprechen und/oder eine Geschäftsbeziehung aufzubauen. Dies gilt auch nach Auftragsende für die Dauer von 18 Monaten. Ansonsten übernimmt der Kunde die volle Schadensersatzpflicht für entgangene Auftrag oder Margen der CAPI Consulting & Services GmbH.

8.4 Der Vermittler trägt keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch Viren und/oder durch das Kopieren oder Downloaden von Informationen aus dem Internet oder Datenträgern entstehen können.

§ 9 Vertragsbeendigung

9.1 Der Vermittlungsauftrag gilt als erfüllt, wenn ein Arbeits-/Dienstvertrag zwischen dem Kunden und dem seitens des Vermittlers vermittelten Kandidaten zustande gekommen ist und das Arbeitsverhältnis beginnt.

9.2 Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

9.3 Für den Fall der Kündigung durch den Kunden wird das Vermittlungshonorar gemäß § 5 ebenso fällig, wenn der vorgeschlagene Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vermittlungsauftrages direkt oder indirekt einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt.

 

§ 10 Geheimhaltung

10.1 Der Vermittler wirkt, neben der eigenen Verpflichtung, auch auf alle mit der Bearbeitung des jeweiligen Auftrages beauftragten Personen ein, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des erteilten Auftrags an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen oder gar zu verwerten.

10.2 Datenspeicherung: Daten die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung, incl. der vor Vertragsabschluss geführten Aktivitäten anfallen werden, soweit in der digitalen Form bearbeitet, werden nach den Vorschriften der DSGVO gehandelt. Eine Einwilligungserklärung / Transparenzerklärung wird spätestens beim Vertragsabschluss mitunterzeichnet. Die Daten verbleiben ausschließlich bei der CAPI Consulting & Services GmbH, es sei denn sie sind zur Durchführung von Arbeiten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bzw. im Rahmen des vereinbarten Auftrags erforderlich. Hierzu verweisen wir ausdrücklich auch auf unsere Datenschutzerklärung (siehe Punkt Datenschutzerklärung) die jeweils Gegenstand aller unserer Verträge ist, ebenso wie diese AGB.

 

§ 11 Copyright und Markenrecht

11.1 Alle Unterlagen / Werke der CAPI Consulting & Services GmbH – auch auszugsweise – dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Vermittlers in jedweder Form und Art reproduziert werden.

11.2 Die CAPI Consulting & Services GmbH hält alle Rechte an allen verwendeten Texten/Werken/Unterlagen und untersagt hiermit eine Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung oder anderweitige Verwendung. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und Weitergabe durch elektronische Systeme. Verstöße werden zivilrechtlich verfolgt.

 

§ 12 Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Für alle Verträge und deren Erfüllung, auch aus dem Ausland, gilt das deutsche Recht. Gerichtsstandort ist für alle Parteien Ingolstadt.

§ 13 Salvatorische Klausel

13.1 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtsgültig oder unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies nicht Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit keine Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Erstellungsdatum: Diese AGBs haben den Stand vom 01.04.2021 (V1.0).

 

Anmerkung: Die CAPI Consulting & Services GmbH führt keine Rechts- und/oder Steuerberatung durch (vergleiche §6 RBerG). Bitte kontaktieren Sie hierzu Ihren persönlichen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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